Wartung
Heizungsanlagen
Die Heizungswartung sichert über viele Jahre den Nutzen, welchen Sie mit dem Erwerb Ihrer modernen Gas- oder Ölheizung erworben haben. Nur durch regelmäßige Wartung, mindestens einmal jährlich, ist sicherzustellen, dass der Wärmeerzeuger jederzeit für ein wohltemperiertes “zu Hause” sorgt. Nur durch diese eingehende Überprüfung aller Sicherheitseinrichtungen werden größere Schäden verhindert. Im Übrigen ist jeder Betreiber von Zentralheizungen oder Brauchwasseranlagen mit einer Nennleistung von mehr als 11 kW verpflichtet, die Wartung von Fachkundigen vornehmen zu lassen, siehe §9 der Heizungsanlagen-Verordnung 1994. (Das Nichterfüllen dieser Forderung kann zum Verlust von Garantieansprüchen bzw. des Versicherungsschutzes führen.)
Die Heizungswartung muss mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Sie muss folgende Arbeiten umfassen: Reinigen der Kessel- bzw. Wärmetauscherflächen
- Einstellen der Feuerungseinrichtung
- Überprüfen der zentralen sicherungs- und regelungstechnischen Einrichtungen.
- Emissionsmessung CO / O2 mit Messprotokoll
Solaranlagen
Damit die Betriebssicherheit und der Wirkungsgrad Ihrer Solaranlage gewährleistet ist, sollten regelmäßige Wartungsarbeiten an der Solaranlage durchgeführt werden.
Bei der Wartung werden:
- der Füll-und der Anlagenbetriebsdruck überprüft,
- die sicherheitsstechnischen Einrichtungsgegenstände überprüft,
- alle Armaturen, Verbindungen, Anschlüsse und die Kollektoren überprüft,
- alle Temperaturfühler überprüft,
- und die Pumpen auf Funktion überprüft.
Gasanlagen
Die Gasleitungsinspektion ist eine wichtige Aufgabe. Als Betreiber einer Gasheizungsanlage haben Sie sich mit Erdgas für eine wirtschaftliche, umweltschonende und sichere Energie entschieden. Um Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit und Sicherheit möglichst optimal zu erhalten, lassen Sie Ihre Heizungsanlage regelmäßig warten. Zur gesamten Gas-Anlage gehören aber nicht nur Kessel und Brenner, sondern auch Gasleitungen und Armaturen. Zusätzlich zur Wartung sollte eine Gasleitung einer eingehenden Sicherheitsinspektion in Verbindung mit einer Dichtigkeitsprüfung unterzogen werden. Denn Leitungen, die durch falsche Nutzung (z. B. Befestigungen schwerer Gegenstände an Gasrohren) beschädigt oder durch Erderschütterungen oder spröde Hanfstellen undicht werden, stellen ein Risiko für Ihre Sicherheit dar.
Die Sicherheitsinspektion der Gasleitungen ist Sache von dafür ausgebildeten Fachleuten. Wir sind mit unseren speziell geschulten Kundendiensttechnikern die Spezialisten für GasSicherheitstechnik.